Zum Inhalt

Schnellzugriff

 

Suchen

Inhalt

|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|

Absicherung


Grundsätzlich trägt die Hausbank das Kreditrisiko für öffentliche Darlehen (sog. Primärhaftung). Daher verlangt sie von ihrem Kunden i.d.R. eine bankübliche Absicherung. Reichen diese Sicherheiten nicht aus, bietet die LfA Förderbank Bayern Möglichkeiten der teilweisen Risikoübernahme in Form von Haftungsfreistellungen, Ausfallbürgschaften oder Garantien an.